
Ab dem 1. Oktober 2026 treten die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) in der Schweiz in Kraft. Die Neuerungen erweitern den Anwendungsbereich erheblich und können erstmals auch zahlreiche Beratungsunternehmen und Treuhandgesellschaften betreffen.
Damit steigen die Anforderungen an Sorgfaltspflichten, Dokumentation und interne Prozesse. Viele Unternehmen stellen sich nun die Frage, ob sie von den neuen Vorschriften betroffen sind und wie sich diese effizient im Arbeitsalltag umsetzen lassen.
Vertec hat die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen in einem ausführlichen Fachartikel zusammengefasst.
Bildquelle: Vertec AG


